Nachmittagsbetreuung als Mehrbedarf des Kindes
Wenn ein Kind nach der Schule einen sogenannten „pädagogischen Mittagstisch“ besucht, stellen die Kosten hierfür keinen unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf des Kindes dar, wenn die Fremdbetreuung weder über die üblicherweise von einem Elternteil erbrachten Betreuungsleistungen hinausgeht noch pädagogisch veranlasst ist.
OLG Bremen, Beschluss vom 23.11.2017 – 5 UF 54/17