Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist das Ehe- und Familienrecht. Aufgrund meiner besonderen Kenntnisse und Ausbildung auf diesem Rechtsgebiet bin ich zugleich Fachanwalt für Familienrecht.
Es gilt hier wichtige Rechtsfragen im Rahmen der Trennung und Scheidung, insbesondere auf den Gebieten des
- Unterhaltsrechts
- Sorge- und Umgangsrechts
- Versorgungsausgleichs
- Zugewinnausgleichs
und der sonstigen Vermögensauseinandersetzung zu klären.
Oft bedeuten Streitigkeiten im Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Betroffenheit. Hier sind wichtige Rechtsfragen schnell und kompetent zu klären. Ich bin daher auf dem Gebiet des Familienrechts besonders bestrebt, Mandanten schnell mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Auch hier ist es jedoch zunächst mein Ziel kostengünstige außergerichtliche Lösungen herbeizuführen.
Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.