Streichungen durch den Schwiegersohn im Testamentstext
Streicht der Schwiegersohn der Erblasserin auf einer Kopie des Testaments der Verstorbenen Textteile durch, so liegt ein wirksamer Testamentswiderruf selbst dann nicht vor, wenn offenbleibt, ob sich die Erblasserin mit den Handlungen einverstanden erklärte.
OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.08.2017 – 8 W 71/16