FRANZ J. HERTL

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT
FACHANWALT FÜR ERBRECHT

KANZLEI FÜR FAMILIENRECHT, ERBRECHT UND VERMÖGENSNACHFOLGE

BEZIRKSSTR. 36 | 85716 UNTERSCHLEISSHEIM | FON 089/3742690 | FAX 089/37426911 | E-Mail: info@ra-hertl.de

Einsatz des Taschengeldes eines Ehegatten für den Elternunterhalt

BGH, Urt. v. 12.12.2012 – XII ZR 43/11 (OLG Braunschweig)

Das Taschengeld eines Ehegatten ist grundsätzlich auch für den Elternunterhalt einzusetzen. Dies gilt allerdings nicht in Höhe eines Betrages von 5 – 7 % des Mindestselbstbehalts des Unterhaltspflichtigen sowie in Höhe etwa der Hälfte des darüberhinausgehenden Taschengeldes.

 

Downloads

Kontakt

BEZIRKSSTR. 36
85716 UNTERSCHLEISSHEIM

FON 089/3742690
FAX 089/37426911
E-Mail: info@ra-hertl.de