Keine Grundbucheinsicht im Hinblick auf künftiges Pflichtteilsrecht
Ein nur zukünftiges Erb- oder Pflichtteilsrecht begründet keinen Anspruch auf Grundbucheinsichtnahme gegen den künfigen Erblasser.
OLG München, Beschluss vom 10.10.2018 – 34 Wx 293/18