Eltern müssen keine Zweitausbildung finanzieren
Eltern, die ihrem Kind bereits eine angemessene, der Neigung entsprechende Ausbildung finanziert haben, müssen grundsätzlich keine weitere Ausbildung finanzieren. Dies gilt auch, wenn die Eltern in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2018 – 7 UF 18/18