Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits vom ersten Krankheitstag an
BAG, Urt. v. 14.11.2012 – 5 AZR 886/11
Die Ausübung des dem Arbeitgeber nach § 5 I 3 EFZG eingeräumten Rechts, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon am ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen, steht im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers.