FRANZ J. HERTL

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT
FACHANWALT FÜR ERBRECHT

KANZLEI FÜR FAMILIENRECHT, ERBRECHT UND VERMÖGENSNACHFOLGE

BEZIRKSSTR. 36 | 85716 UNTERSCHLEISSHEIM | FON 089/3742690 | FAX 089/37426911 | E-Mail: info@ra-hertl.de

Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments gegenüber testierunfähigen Ehegatten

Der Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament kann auch gegenüber einem testierunfähigen Ehegatten erklärt werden.Es genügt der Zugang der notariell beurkundeten Widerrufserklärung an einen für den Aufgabenkreis bestellten Ersatzbetreuer, auch wenn dieser ein Abkömmling des Erblassers ist.

OLG Nürnberg, Beschluss v. 06.06.2013 – 15 W 764/13

Downloads

Kontakt

BEZIRKSSTR. 36
85716 UNTERSCHLEISSHEIM

FON 089/3742690
FAX 089/37426911
E-Mail: info@ra-hertl.de