FRANZ J. HERTL

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Haushaltsersparnis nichtehelicher Lebenspartner und Besuchskosten beim Elternunterhalt

BGH, Urt. v. 17.10.2012 – XII ZR 17/11 (OLG Düsseldorf)

  1.  Angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche eines unterhaltsberechtigten Elternteils im Heim entstehen, mindern grundsätzlich die Leistungsfähigkeit.
  2. Auch bei zusammenlebenden nichtehelichen Partnern ist bei Gesamteinkünften bis zur Höhe des für Ehegatten geltenden Familienselbstbehalts keine zusätzliche Haushaltsersparnis zu berücksichtigen.

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