Haushaltsersparnis nichtehelicher Lebenspartner und Besuchskosten beim Elternunterhalt
BGH, Urt. v. 17.10.2012 – XII ZR 17/11 (OLG Düsseldorf)
- Angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche eines unterhaltsberechtigten Elternteils im Heim entstehen, mindern grundsätzlich die Leistungsfähigkeit.
- Auch bei zusammenlebenden nichtehelichen Partnern ist bei Gesamteinkünften bis zur Höhe des für Ehegatten geltenden Familienselbstbehalts keine zusätzliche Haushaltsersparnis zu berücksichtigen.