Kein Mitverschulden eines Motorradfahrers wegen Tragen von Sportschuhen
Es gibt jedenfalls derzeit kein allgemeines Verkehrsbewußtsein, dass das Tragen von Motorradschuhen zum eigenen Schutz eines Motorradfahrers erforderlich ist. Daher ist ein Mitverschulden eines verletzten Motorradfahrers, der im Unfallzeitpunkt Sportschuhe trug, aus diesem Grunde zu verneinen.
OLG Nürnberg, Beschluss v. 09.04.2013 – 3 U 1897/12