Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments gegenüber testierunfähigen Ehegatten
Der Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament kann auch gegenüber einem testierunfähigen Ehegatten erklärt werden.Es genügt der Zugang der notariell beurkundeten Widerrufserklärung an einen für den Aufgabenkreis bestellten Ersatzbetreuer, auch wenn dieser ein Abkömmling des Erblassers ist.
OLG Nürnberg, Beschluss v. 06.06.2013 – 15 W 764/13