Nachehelicher Unterhalt – Ehebedingter Nachteil wegen Arbeitsplatzwechsel
BGH, Beschl. v. 13.03.2013 – XII ZB 650/11 (OLG Brandenburg)
Ein ehebedingter Nachteil i.S. des § 1578 b BGB liegt nicht nur vor, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte ehebedingt von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit absieht oder eine bereits ausgeübte Erwerbstätigkeit aufgibt, sondern auch dann, wenn er ehebedingt seinen Arbeitsplatzwechselt und dadurch Nachteile erleidet.